Rechtsprechung
BGH, 21.04.1993 - 2 StR 44/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichterörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch die unterbliebene Erörterung einer Unterbringung bei einem Täter gebilligt, bei dem zwar "eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ... jedoch keine Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung" vorlag (BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1). - BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von …
Zwar findet sich die vom Landgericht verwendete Formulierung auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2004, 494; BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1). - BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne …
Dem Fehlen einer Depravation kann jedoch, ebenso wie dem Vorliegen einer Depravation, in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche indizielle Bedeutung zukommen (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
- BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht; …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch die unterbliebene Erörterung einer Unterbringung bei einem Täter gebilligt, bei dem zwar "eine Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ... jedoch keine Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung" vorlag (BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1). - BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04
Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche …
Eine Tendenz zum Betäubungsmittelmißbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht daher nicht aus (BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1). - BGH, 06.07.1994 - 2 StR 60/94
Unterbringungsanordnung - Langzeittherapie - Entziehungsanstalt
Hiernach mußte sich dem Landgericht die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB nicht aufdrängen (siehe auch BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).